2. Staatsexamen Jura

Prüfungsanfechtung bundesweit

2. Staatsexamen Jura nicht bestanden? Prüfungsergebnis jetzt anfechten!

Sie haben Ihr 2. Staatsexamen nicht bestanden oder sind mit der von den Prüfern vergebene Note nicht zufrieden? Für Juristen ist diese Prüfungsleistung wegweisend für die berufliche Zukunft. Setzen Sie sich daher umgehend mit uns in Verbindung, sollten Sie Ihr 2. Staatsexamen durch eine vermeintlich unfaire Korrektur nicht bestanden haben. Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet des Prüfungsrechts und machen uns für Sie stark.

Wir helfen Ihnen dabei, das Prüfungsergebnis anzufechten, wenn Sie das 2. Staatsexamen nicht bestanden haben:

Erfahrene Anwälte mit Spezialgebiet Prüfungsrecht
Rechtssicherer Beistand speziell für das 2. Jura-Examen
Beratung auch hinsichtlich Erfolgschancen einer Anfechtung
Unterstützung während des gesamten Verfahrens
Zuverlässige Vertretung – wenn nötig auch vor Gericht
Flexible Terminvergabe auch in den Abendstunden

Gerade für angehende Juristen ist das 2. Staatsexamen ausschlaggebend für den weiteren beruflichen Werdegang. Falls Sie dieses nicht bestanden haben aufgrund einer Beurteilung des Prüfers, müssen Sie sich keineswegs damit abfinden. Gleiches gilt, wenn Sie mit der Note nicht einverstanden sind. Die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller hat sich auf Streitfragen wie diese spezialisiert und unterstützt Sie – wenn nötig auch vor Gericht – loyal, rechtssicher und mit Nachdruck bei der Prüfungsanfechtung. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.

Im 2. Staatsexamen durchgefallen – Widerspruch einlegen

Immer noch herrscht unter vielen Examenskandidaten die Meinung, ein Prüfungsergebnis einfach hinnehmen zu müssen – auch wenn die Korrektur des Prüfers, wegen der Sie das 2. Staatsexamen nicht bestanden haben, möglicherweise unrechtmäßig ist. Doch dies ist keineswegs der Fall! Sollten Sie aufgrund einer unfairen Bewertung durchgefallen sein, haben Sie das Recht, gegen diese Beurteilung Widerspruch einzulegen. Gleiches gilt, wenn die vergebene Punktezahl zu niedrig erscheint. 

Nachdem gegen das Prüfungsergebnis fristgerecht und in schriftlicher Form Widerspruch eingelegt worden ist, müssen sachdienliche Einwendungen gegen die Bewertung gefunden werden.

Für die Einwendungen sind jedoch Erfahrung und Know-how erforderlich. Falls Sie Ihr 2. Staatsexamen nicht bestanden haben und annehmen, durch eine unfaire Bewertung durchgefallen zu sein, setzen Sie sich mit der Kanzlei Müller & Müller in Verbindung und profitieren Sie von unserer mehr als drei Jahrzehnten umfassenden Praxiserfahrung im Prüfungsrecht.

Eine Prüfungsentscheidung unterliegt einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Das heißt Prüfer haben bei der Vergabe von Examensnoten einen gewissen Bewertungsspielraum. Dieser ist jedoch dann überschritten, wenn die Prüfer

Verfahrensfehler begehen,
anzuwendendes Recht verkennen,
von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen,
allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzten,
sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen.

Die Examensnote ist ferner aufzuheben und zu verbessern, wenn in Fachfragen eine wissenschaftlich vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch gewertet worden ist.

Sie haben weitere Fragen?

Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Prüfungsanfechtung vor Gericht

Sollte das Widerspruchsverfahren jedoch nicht den gewünschten Erfolg bringen, obwohl Sie Ihr 2. Staatsexamen aufgrund von Bewertungs- oder Verfahrensmängeln nicht bestanden haben, ist eine Anfechtung vor Gericht erforderlich.

Gehen Sie davon aus, dass Sie das 2. Staatsexamen durch eine unfaire Korrektur nicht bestanden zu haben? Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller. Für alle Fragen bezüglich des Prüfungsrechts sind wir Ihr Ansprechpartner!