Notarexamen

Prüfungsanfechtung bundesweit

Notarexamen: Prüfungsanfechtung aufgrund von Bewertungsfehlern

Ihre weitere berufliche Planung hängt vom Bestehen des Notarexamens ab. Ungerechtfertigte Beurteilungen müssen Sie daher nicht hinnehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller vertritt Sie bei der Anfechtung Ihrer notariellen Fachprüfung – und das notfalls auch vor Gericht.

Notarexamen zu Unrecht nicht bestanden? – wir helfen Ihnen:

Erfahrene Anwälte mit Spezialgebiet Prüfungsanfechtung
Rechtssicherer Beistand speziell für Notaranwärter
Zielführende Beratung auch hinsichtlich Erfolgschancen
Unterstützung während des gesamten Verfahrens
Zuverlässige Vertretung – wenn nötig auch vor Gericht
Flexible Terminvergabe auch in den Abendstunden

Das Notarexamen ist entscheidend für den weiteren beruflichen Werdegang. Sollten Sie im Examen aufgrund einer unfairen Bewertung durchgefallen sein, sollten Sie dies keinesfalls einfach hinnehmen.

Sind Sie mit Ihrem Notarexamen und dessen Beurteilung unzufrieden? Nutzen Sie Ihr Recht auf Prüfungsanfechtung. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten und die Chancen in Ihrem konkreten Fall beraten.

Unrechtmäßige Notar-Examensnote anfechten

Eine Prüfungsentscheidung im Notarexamen unterliegt einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Das heißt Prüfer haben bei der Vergabe von Notar-Examensnoten einen gewissen Bewertungsspielraum. Dieser ist jedoch dann überschritten, wenn die Prüfer

Verfahrensfehler begehen,
anzuwendendes Recht verkennen,
von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen,
allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzten,
sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen.

Die Notar-Examensnote ist ferner aufzuheben und zu verbessern, wenn in Fachfragen eine wissenschaftlich und praxisnah vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch gewertet worden ist.

Sie haben weitere Fragen?

Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Notarexamen prüfen lassen

Fühlen Sie sich in der Prüfung zum Notarexamen ungerecht behandelt? Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller in Münster. Seit über 30 Jahren kümmern wir uns auf dem Gebiet des Prüfungsrechts um die Belange unserer Mandanten.

Fristgerecht Widerspruch einlegen

Wir legen für Sie in der vorgegebenen Frist Widerspruch gegen die Notar-Examensnote ein. Sodann müssen sachdienliche Einwendungen gegen die Bewertung gefunden werden. Für die Einwendungen sind jedoch spezifische Erfahrungen und Know-how erforderlich.

Es empfiehlt sich also, den Widerspruch gut und rechtssicher zu begründen. Damit steht und fällt die Anfechtung des Ergebnisses Ihres Notarexamens. Wir helfen Ihnen hierbei.

Falls Sie Ihr Notar-Examen nicht bestanden haben und annehmen, durch eine unfaire Bewertung durchgefallen zu sein, setzen Sie sich mit der Kanzlei Müller & Müller in Verbindung und profitieren Sie von unserer mehr als drei Jahrzehnten umfassenden Praxiserfahrung im Prüfungsrecht.