Prüfungsanfechtung in Münster

Beratung im Prüfungsrecht: Prüfungsanfechtung in Münster

Seit mehr als drei Jahrzehnten verhelfen wir Studierenden und Referendaren zu Ihrem Recht. Dabei ist die Prüfungsanfechtung eines unserer Spezialgebiete. Lassen Sie sich in Münster von einem Anwalt unserer Kanzlei beraten, wenn Sie in einer Jura-Klausur oder einem Examen unfair korrigiert worden sind.

Ihr Experte für die Prüfungsanfechtung in Münster – Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller:

Erfahrene Anwälte mit Spezialgebiet Prüfungsrecht
Zielführende Beratung und Unterstützung bei der Prüfungsanfechtung
Expertenrat und Hilfestellung bei Wiederholungsversuchen
Juristischer Beistand für Studierende aus Münster und Umgebung
Zuverlässige Vertretung – wenn nötig auch vor Gericht
Flexible Terminvergabe auch in den Abendstunden

Unsere Kanzlei kann mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Prüfungsanfechtung überzeugen. In Münster haben wir einer großen Zahl Studierenden und Referendaren bereits zu ihrem Recht und somit zur Verbesserung ihrer Prüfungsleistung verholfen. Schlechte Noten müssen Sie in vielen Fällen nicht hinnehmen. Wir beraten Sie ehrlich und seriös zu all Ihren Anliegen rund um das Thema Prüfungsrecht und den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung in Münster.

In Ihrem Interesse sind wir stets um schnelle außergerichtliche Lösung bemüht. Sie können sich aber auch im Konfliktfall vor Gericht auf unseren juristischen Beistand verlassen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.


Spezialist für die Prüfungsanfechtung – wir sind Ihr Anwalt in Münster

Glauben Sie, dass Ihre Prüfungsleistungen falsch bewertet wurden? Wenn Sie über eine Prüfungsanfechtung nachdenken, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der in diesem Bereich über herausragende Qualifikationen sowie langjährige Erfahrung verfügt. Unsere Kanzlei in Münster ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Prüfungsrecht.

Bei einer Prüfungsanfechtung in Münster durchsuchen wir Ihre Prüfungsleistungen zunächst nach einem Beurteilungsfehler seitens Ihres Prüfers. Falls wir einen solchen Fehler finden, werden wir diesen schriftlich geltend machen. Profitieren Sie dabei von unserer Expertise auf dem Gebiet der Prüfungsanfechtung in Münster: Anstatt der Beurteilung des Prüfers ausschließlich eine eigene Gegendarstellung entgegenzuhalten, trumpfen wir mit substantiierten Einwendungen schon im außergerichtlichen Widerspruchs- beziehungsweise Gegenvorstellungsverfahren auf. So ist der Prüfer dazu verpflichtet, zu unserem Vortrag eine erneute Stellungnahme abzugeben und seine Bewertung zu überdenken. Oft erwirken wir in diesem frühen Stadium der Prüfungsanfechtung in Münster bereits eine Notenverbesserung.

In einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren wird die Erwiderung der Klage oft ohne eine Beteiligung des Prüfers nur noch von Bearbeitern der Prüfungsbehörde abgefasst. Sie können sich vorstellen, dass ein Erfolg der Prüfungsanfechtung in Münster dann in der Regel nur noch durch ein obsiegendes Urteil des Gerichtes eintreten wird.

Sie haben weitere Fragen?

Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Prüfungsanfechtung einer Jura-Prüfung für Münster

Eine Prüfungsanfechtung im Fachbereich Jura bedeutet in Münster unter anderem die Anfechtung des 1. Staatsexamens, des 2. Staatsexamens oder einer universitären Prüfung durch unsere Kanzlei. Eine solche Anfechtung stützt sich dabei entweder auf Bewertungs- oder Verfahrensfehler.

Wir fechten folgende Prüfungsleistungen für Sie an:

Universitäre Prüfungen

Kanzlei Müller & Müller – Ihr Anwalt für Prüfungsrecht in Münster

Planen Sie parallel oder anstelle zu einer Prüfungsanfechtung einen Wiederholungsversuch? Als Anwalt für Prüfungsrecht in Münster führen wir eine genaue Fehleranalyse für Sie durch. Wir machen Sie auf Fehler aufmerksam, besprechen die Prüfung mit Ihnen und merzen so Fehlerquellen vor dem Wiederholungsversuch aus.

In einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren wird die Erwiderung der Klage oft ohne eine Beteiligung des Prüfers nur noch von Bearbeitern des Prüfungsamts abgefasst.