Rechsanwaltskanzlei Müller & Müller

Ihre Anwaltskanzlei für Prüfungsrecht / Prüf­ungs­an­fechtung

Hilfe bei der Prüfungsanfechtung Ihrer Jura-Prüfungsleistung

Die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller betreut seit über 30 Jahren Studierende bei der Prüfungsanfechtung von Jura-Examen. Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall, ob Verfahrens- oder Bewertungsfehler vorliegen und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Wenden Sie sich für die Prüfungsanfechtung Ihrer Jura-Prüfungsleistung an die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller:

Erfahrene Anwälte mit Spezialgebiet Prüfungsrecht
Zielführende Beratung und Unterstützung bei der Anfechtung
Hilfestellung bei Verbesserungsversuchen
Rechtssicherer Beistand speziell für Jura-Studierende
Zuverlässige Vertretung – wenn nötig auch vor Gericht
Flexible Terminvergabe auch in den Abendstunden

Die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller in Münster leistet seit mehr als drei Jahrzehnten eine umfassende Beratung und Betreuung auf dem Gebiet der Prüfungsanfechtung im Fachbereich Jura. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Zweifel an der fairen Bewertung Ihrer Prüfungsleistung haben. Dabei beraten wir Sie zuverlässig, kompetent und rechtssicher zu Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung Ihrer Jura-Leistung.

Bei einer Prüfungsanfechtung können Sie auf unseren Beistand vertrauen – auch vor Gericht. Wir haben uns auf das Prüfungsrecht spezialisiert und haben Jura-Studierenden, Referendaren und Notaranwärtern bereits in unzähligen Fällen dabei geholfen, ihre Rechte durchzusetzen.

Sind auch Sie unzufrieden mit Ihrer Examensleistung? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir informieren Sie ausführlich über die Möglichkeit der Prüfungsanfechtung von Jura-Prüfungsleistungen.

Schlechte Bewertung im Pflichtfach-Examen

Sind haben in Ihrem Pflichtfach-Examen eine schlechte Bewertung bekommen? Als Experten für die Prüfungsanfechtung setzen wir uns dafür ein, dass Jura-Studierende, Referendare und Notaranwärter nicht jahrelang umsonst gelernt haben. Lassen Sie Ihre Examensleistung von uns analysieren. Anschließend können wir Ihnen sagen, ob eine mögliche Prüfungsanfechtung Erfolg hat. Wenn ja, fechten wir die Bewertung Ihrer Jura-Prüfungsleistung umgehend an – schließlich gibt es bestimmte Fristen einzuhalten.

Wenn Sie anstelle oder parallel zur Prüfungsanfechtung einen Wiederholungsversuch starten wollen, gibt Ihnen die Analyse Ihres Jura-Examens auch Aufschluss über Ihre Fehler, die es beim Wiederholungsversuch zu vermeiden gilt.

Unsere Anwaltsleistung bei der Prüfungsanfechtung von Jura-Prüfungsleistungen:

Bedarfsgerechte Beratung im Prüfungsrecht
Prüfung Ihrer Examensleistung auf Verfahrens- und Beurteilungsfehler
Geltendmachung von Fehlbewertungen
Einleitung eines Widerspruchs- oder Gegenvorstellungsverfahrens
Analyse Ihrer Prüfungsleistung für Verbesserungsversuche
Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen

Sie haben weitere Fragen?

Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Kanzlei Müller & Müller – Ihr Anwalt für Prüfungsrecht

Haben Sie Unregelmäßigkeiten bei der Bewertung Ihrer Prüfungsleistungen festgestellt? Als Anwalt für Prüfungsrecht schauen wir uns Ihre Prüfungsleistung gerne an und kontrollieren sie auf etwaige Fehler im Verfahren oder in der Beurteilung. Damit eine Prüfungsanfechtung Aussicht auf Erfolg hat, gibt es gerade bei Jura-Prüfungen viele Details zu beachten. Durch unsere langjährige Erfahrung als Anwalt für Prüfungsrecht können wir Ihnen Ihre Chancen und möglichen Vorgehensweisen zutreffend aufzeigen.

Bei einer Prüfungsanfechtung untersucht Ihr Anwalt für Prüfungsrecht in unserer Kanzlei zunächst die Bewertung Ihrer Jura-Prüfungsleistung nach einem möglichen Beurteilungsfehler seitens des Prüfers. Falls ein solcher Fehler zu finden ist, wird dieser schriftlich geltend gemacht. An dieser Stelle profitieren Sie von unserer Spezialisierung im Bereich der Prüfungsanfechtung: Denn statt der Bewertung des Jura-Prüfers lediglich eine Stellungnahme entgegenzuhalten, machen wir substantiierte Einwendungen bereits im außergerichtlichen Widerspruchs- beziehungsweise Gegenvorstellungsverfahren umfassend geltend. So ist der bewertende Prüfer dazu verpflichtet, seine Beurteilung zu überdenken und eine Stellungnahme zu unserem Vortrag abzugeben.

Eine Prüfungsentscheidung unterliegt einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Das heißt Prüfer haben bei der Vergabe von Examensnoten einen gewissen Bewertungsspielraum. Dieser ist jedoch dann überschritten, wenn 

Die Examensnote ist ferner aufzuheben und zu verbessern, wenn in Fachfragen eine wissenschaftlich vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch gewertet worden ist.

Jura-Prüfung nicht bestanden aufgrund eines Bewertungsfehlers

Haben Sie Ihre Jura-Prüfung aufgrund eines möglichen Beurteilungsfehlers seitens Ihres Prüfers nicht bestanden? Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller. Wir unterstützen Sie dabei, das 1. Staatsexamen, das 2. Staatsexamen und das Notarexamen anzufechten. Bewertungsfehler sind hier oft mögliche Gründe einer fehlerhaften Beurteilung.

Unsere Arbeit als Ihr Anwalt für Prüfungsrecht besteht darin, Ihre Prüfungsleistungen nach Beurteilungsfehlern der Prüfer zu durchsuchen.

Im Falle nicht vorliegender Beurteilungsfehler kann eine Verbesserung Ihrer Note durch das Hervorheben der positiven Aspekte Ihrer Arbeit erwirkt werden. Damit kann der Prüfer mit einer Konzentration auf diese Faktoren zu einer Änderung der Benotung aufgefordert werden.