1. Staatsexamen Jura

Prüfungsanfechtung bundesweit

1. Staatsexamen Jura nicht bestanden oder mit der Note nicht zufrieden ? – Beurteilung anfechten!

Kaum eine Prüfung ist für die weitere Zukunft von Juristen so entscheidend wie das 1. Staatsexamen. Wenn Sie davon ausgehen, Ihre Prüfung aufgrund einer unfairen Korrektur nicht bestanden zu haben, wenden Sie sich daher an die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller. Wir sind Ihre Experten auf dem Gebiet der Prüfungsanfechtung.

Wenn Sie Ihr 1. Staatsexamen Jura aufgrund einer eventuell unfairen Bewertung nicht bestanden haben oder Sie mit der Note nicht zufrieden sind, helfen wir Ihnen:

Erfahrene Anwälte mit Spezialgebiet Prüfungsanfechtung
Rechtssicherer Beistand speziell für Jura-Studierende
Zielführende Beratung auch hinsichtlich der Erfolgschancen
Unterstützung während des gesamten Verfahrens
Hilfestellung bei Wiederholungsversuchen
Zuverlässige Vertretung – wenn nötig auch vor Gericht
Flexible Terminvergabe auch in den Abendstunden

Für Juristen spielt das 1. Staatsexamen und die erzielte Note eine wichtige Rolle, da der berufliche Werdegang sehr stark von den dort erzielten Leistungen beeinflusst wird. Sollte ein Staatsexamen durch eine unfaire Korrektur nicht bestanden werden oder die vergebene Punktezahl zu gering sein, muss dies keineswegs einfach hingenommen werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller hat sich auf das Prüfungsrecht spezialisiert. Seit mehr als 30 Jahren helfen wir Studierenden, die ein Staatsexamen auf unrechtmäßige Weise nicht bestanden haben, bei der Anfechtung der Prüfungsergebnisse.

Haben Sie Ihr Staatsexamen nicht bestanden und möchten die Beurteilung anfechten? Die Kanzlei Müller & Müller nimmt sich Ihrem Anliegen an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Staatsexamen anfechten aufgrund von Bewertungs- und Verfahrensfehlern

Haben Sie Ihr Staatsexamen unrechtmäßig nicht bestanden oder sind mit der Note nicht einverstanden und möchten dies nun anfechten? Wenn ein Widerspruchsverfahren keinen Erfolg bringen konnte, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Im Gerichtsverfahren kann der Richter die Bewertung nur auf Beurteilungsfehler überprüfen.

Möchten Sie sich professionell vertreten lassen, weil Sie Ihr Staatsexamen nicht bestanden haben und die Prüfungsleistung anfechten wollen? Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller und profitieren Sie von unserer Expertise auf dem Gebiet des Prüfungsrechts.

Sie haben weitere Fragen?

Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Im 1. Staatsexamen Jura durchgefallen oder unzufrieden mit der Note – Anfechten des Prüfungsergebnisses

Oft herrscht unter Referendaren und Studierenden die Meinung, die schlechte Note hinnehmen zu müssen, sollte man im Staatsexamen durchgefallen sein. Dabei besteht durchaus die Chance, wenn Sie nicht bestanden haben, dass das Prüfungsergebnis aufgrund von Verfahrens- oder Beurteilungsfehlern rechtswidrig ist. Sie sollten Ihre Prüfungsleistung von einem Anwalt analysieren und gegebenenfalls das Ergebnis anfechten lassen.

Eine Prüfungsentscheidung im 1. Staatexamen Jura unterliegt einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Das heißt Prüfer haben bei der Vergabe von Examensnoten einen gewissen Beurteilungsspielraum. Dieser ist jedoch dann überschritten, wenn Prüfern

ein Verfahrensfehler unterlaufen ist,
anzuwendendes Recht verkannt wurde,
von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde,
allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt worden sind
sachfremde Erwägungen vorgenommen wurden.

Die Examensnote ist ferner aufzuheben und zu verbessern, wenn in Fachfragen eine wissenschaftlich vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch gewertet worden ist.

Anstelle oder parallel zur Anfechtung haben Sie auch die Möglichkeit, einen Wiederholungsversuch zu unternehmen, wenn Sie das Staatsexamen nicht bestanden haben. Unsere Prüfungsanalyse hilft Ihnen, begangene Fehler zu erkennen und im Wiederholungsversuch zu vermeiden.


Im 1. Staatsexamen Jura durchgefallen oder mit der Note nicht einverstanden – Widerspruchsverfahren nutzen

Sind Sie im 1. Staatsexamen durchgefallen? Wenn Sie glauben, wegen einer unfairen Beurteilung nicht bestanden zu haben, sollten Sie eine Prüfungsanfechtung in die Wege leiten. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Nachdem der Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis in schriftlicher Form fristgerecht eingelegt worden ist, müssen sachdienliche Einwendungen gegen die Bewertung gefunden werden.

Für die Einwendungen sind jedoch spezifische Erfahrungen und Know-how erforderlich. Falls Sie Ihr 1. Staatsexamen nicht bestanden haben und annehmen, durch eine unfaire Bewertung durchgefallen zu sein, setzen Sie sich mit der Kanzlei Müller & Müller in Verbindung und profitieren Sie von unserer mehr als drei Jahrzehnten umfassenden Praxiserfahrung im Prüfungsrecht. Gleiches gilt, wenn Sie davon ausgehen, die vergebene Punktezahl ist zu gering. 


Unfaire Bewertung im Staatsexamen – Klage erheben

Sollte das Widerspruchsverfahren für das Staatsexamen, welches Sie nicht bestanden haben, erfolglos bleiben, muss Ihr Fall jedoch nicht für erledigt erklärt werden. Es kann sich das verwaltungsgerichtliche Klageverfahren anschließen, für das die Rechtsanwälte Müller & Müller über 30 Jahre Erfahrung haben.

Möchten Sie Ihr Recht mit Nachdruck geltend machen? Dann wenden Sie sich an die Kanzlei Müller & Müller in Münster – Ihre Experten für Prüfungsrecht.